Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universität Bielefeld ist bemüht, ihre Website, Mobile Apps und Online-Angebote unter Wahrung der Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Anwendung DACHS (Digital Accessibility Checking and Simulation) gemäß BITV NRW.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Anwendung ist mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 und nach WCAG 2.1 Level AA nur teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Portalbereich Simulieren und Simulation auf eigenen Seiten

Die Simulationen im Portalbereich Simulieren sowie Simulationen, die auf nutzereigenen Seiten ausgeführt werden, sind nicht barrierefrei. Zweck dieser Simulationen ist es, bestehende Barrieren gezielt darzustellen und erfahrbar zu machen. Aus diesem Grund kann es je nach Art der Beeinträchtigung vorkommen, dass einzelne Simulationen nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden können.

Werden Simulationen auf eigenen, vom Nutzer hochgeladenen Seiten durchgeführt, kann deren Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden. Die Inhalte dieser Seiten liegen außerhalb des Einflussbereichs der Anwendung und dienen ausdrücklich der Überprüfung auf Barrierefreiheit. Die übrigen Inhalte der Seite, wie beispielsweise erklärende Texte, sind barrierefrei gestaltet.

Testen auf Barrierefreiheit

Einzelne Tests zur Überprüfung der Barrierefreiheit setzen bestimmte sensorische Fähigkeiten voraus, um beurteilen zu können, ob Inhalte barrierefrei sind. Daher ist es möglich, dass bestimmte Tests von Personen mit bestimmten Beeinträchtigungen nicht vollständig durchgeführt werden können. Dies betrifft ausschließlich Tests, bei denen keine barrierefreie Alternative zur Verfügung steht. Alle übrigen Tests und Funktionen der Anwendung sind barrierefrei zugänglich.

Da die Tests auf eigenen, vom Nutzer hochgeladenen Seiten durchgeführt werden, kann deren Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden. Die Inhalte dieser Seiten liegen außerhalb des Einflussbereichs der Anwendung und dienen ausdrücklich der Überprüfung auf Barrierefreiheit. Die übrigen Inhalte der Seite, wie beispielsweise erklärende Texte sowie Bewertungs- und Bedienelemente sind barrierefrei gestaltet.

Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der Universität Bielefeld

Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB)

Die ZAB ist die zentrale Anlaufstelle rund um die Themen Barrierefreiheit und aktive Partizipation von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an der Universität Bielefeld.

Die ZAB bietet Expertise

  • in barrierefreier und diversitätssensibler Hochschulentwicklung
  • in digitaler Barrierefreiheit
  • für Studieninteressierte, Studierende und Lehrende zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • für Mitarbeiter*innen und Führungskräfte zur Beschäftigung mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

https://uni-bielefeld.de/barrierefrei

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.01.2026 erstellt. Zuletzt geprüft am 29.01.2026.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Kontakt und Feedback zur Barrierefreiheit:

Universität Bielefeld Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB) Universitätsstr. 25 33615 Bielefeld

E-Mail: dachs@uni-bielefeld.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag (PDF) aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Kontakt Ombudsstelle

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf